Realisierung von Gruppenanfragen im Rahmen des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können einzelne Länder, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen auf Grundlage des aktuellen OECD-Musterabkommens bestehen, nach der Neufassung der Kommentierung des OECD-Musterabkommens entsprechende Gruppenanfragen aus Deutschland ablehnen, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen dann für Deutschland, diesen Rechtsstreit auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens zu beheben (bitte mit Begründung)?