Realisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Verteilung von Steuern auf die Länder
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben, "die nach erhebungstechnischen Zweckmäßigkeitsregelungen vereinnahmten Steuern auf die Länder in einer Weise zu verteilen, die nach Möglichkeit der wirklichen Steuerkraft, d. h. der Steuerleistung der Wirtschaft und der Bürger des einzelnen Landes entspricht” (BVerfGE 72,330), aktuell erreicht werden?