Realisierbarkeit des Telemonitoring multimorbider Patienten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kommentiert die Bundesregierung, dass das systematische Telemonitoring multimorbider Patienten nach aktuellem Kenntnisstand nicht mit den digitalen Gesundheitsanwendungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes hinreichend zu realisieren ist (https://dgtelemed.de/telemedizin/pulikationen/20200714_DGTelemed_Positionspapier_Corona-Pandemie.pdf), und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um diese für Patienten nachteiligen Auswirkungen, konfigurierbar zu machen?