Reale Kaufkraft des Kindergelds und des Mindestelterngelds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche reale Kaufkraft haben, gemessen an der Entwicklung der Verbraucherpreise, im Januar 2013 das Kindergeld (unter Berücksichtigung der Verbraucherpreissteigerungen seit der Erhöhung auf 184 Euro im Januar 2010) und das Mindestelterngeld (unter Berücksichtigung der Verbraucherpreissteigerungen seit der Festsetzung im Januar 2007)?