Einberufung von mindestens 30000 Wehrpflichtigen (insb. junge Männer) zu einem 12-monatigen Wehrdienst, Förderung des Wehrdienstes u.a. im Rahmen der Erarbeitung von Rentenpunkten und der steuerlichen Berücksichtigung, Betrachtung des freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement, diesbzgl. Vergütung und Förderung, Korrekturen betr. der Abschaffung des Ersatzdienstes, Abschaffung etwaiger Doppelstrukturen (z.B. Initiative "Deine Jahr für Deutschland – Freiwilliger Wehrdienst im Heimatschutz"), Neustrukturierung von Maßnahmen der Zivilen Verteidigung (THW, Blaulichtorganisationen usw.), Neuregelungen zur Verpflichtung von Frauen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation