Reaktionen der Türkei auf das Gedicht des Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit haben türkische Stellen (Präsident, Regierung, Botschaft) bei der Bundesregierung nach der Ausstrahlung der ZDF-Sendung "NEO MAGAZIN ROYALE" am 31. März 2016, in der Moderator Jan Böhmermann mit einem Gedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan den Unterschied zwischen Schmähkritik und Satire aufgezeigt hat, wegen Präsidentenbeleidigung reagiert (Protest, Strafverlangen etc.), woraufhin Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im telefonischen Gespräch mit ihrem türkischen Amtskollegen Ahmet Davutoğlu am Abend des 3. April 2016 die Bewertung versuchte, dass es sich bei dem Beitrag um einen "bewusst verletzenden Text handelt" (www.spiegel.de/politik/Deutschland/angela-merkel-kritisiert-jan-boehmermann-verse-ueber-erdogan-merkel-kritisiert-jan-boehmermann-verse-ueber-erdogan-deutlich-a-1085333.html), und inwieweit wird die Bundesregierung die gemäß § 104a des Strafgesetzbuchs erforderliche Verfolgungsermächtigung gegen Jan Böhmermann und weitere Verantwortliche des ZDF wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes erteilen (www.welt.de/politik/deutschland/article154082885/So-kann-die-Tuerkei-gegen-Jan-Boehmermann-vorgehen.html)?