Reaktion auf US-Sanktionen gegen am Bau von Nord Stream 2 beteiligte Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen konkreten Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die völkerrechtswidrigen US-Sanktionen gegen Unternehmen, die am Bau von Nord Stream 2 beteiligt sind ("Maas verurteilt geplante US-Sanktionen", spiegel.de, 12. Dezember 2019), und teilt die Bundesregierung weiterhin ihre Einschätzung von 2017, dass diese Sanktionen "völkerrechtswidrig" sind ("USA offenbar kurz vor Sanktionserlass gegen deutsche Konzerne", www.focus.de/, 2. Juni 2018)?