REACH - den gemeinsamen Standpunkt weiter verfolgen (G-SIG: 16011305)
Beibehaltung folgender Eckpunkte zu REACH: Datenanforderungskonzept mit Entscheidungsgrundlagen zu möglichen Langfristgefahren von Stoffen, zugleich Entlastung für Unternehmen mit Altstoffen ohne besondere Risiken und in geringen Mengen (1 bis 10t/a); Einführung von Verwendungs- und Expositionskategorien zur Erleichterung der Berichtspflichten über Stoffinformationen für mittelständische Unternehmen; Vorregistrierung aller Altstoffe (Phase-in-Stoffe), stärkere Rolle der neuen Europäischen Chemikalienagentur, unbefristete Zulassungserteilung mit einer Überprüfung nach einer im Einzelfall festzulegenden Frist, Substitutionsprüfung, vereinfachte Meldepflicht für Stoffe in Forschung und Entwicklung <p> </p>