Re-Identifikationsrisiko im Digitale-Versorgung-Gesetz und in der Datentransparenzverordnung reduzieren
Vorlage von Änderungsentwürfen zum "Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation": individuelle Zustimmung des Versicherten zu jeglicher Datenspeicherung, -übermittlung u. -verarbeitung, Weitergabe von Daten an Dritte nur anonymisiert u. in Ausnahmefällen, Begrenzung des Kreises der Dritten auf öffentliche oder nicht gewinnorientierte Institutionen, keine Remotezugänge zum Forschungsdatenzentrum, Verpflichtung der Nutzungsberechtigten u. datenverarbeitenden Dritten zu halbjährlichen Überprüfungen, Veröffentlichung eines diesbezüglichen halbjährlichen Berichts durch den Bundesdatenschutzbeauftragten