Raubüberfälle auf rückkehrende Asylbewerber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/14931, in der das Bundesinnenministerium sagt, man habe keine Erkenntnisse über Raubüberfälle auf Rückkehrer und dass es deshalb keinen Anlass gäbe, die bisherige Praxis der Auszahlung von Bargeldsummen ohne Unterstützung und Sicherheitsgarantien für die Rückkehrenden zu ändern, und gleichzeitig der Tatsache, dass es nach meiner Kenntnis Berichte über Rückkehrer nach Afghanistan gibt, die direkt nach ihrer Ankunft am Flughafen oder kurz darauf bei sich zu Hause von bewaffneten Personen ausgeraubt und bedroht wurden, und wie gewährleistet die Bundesregierung, dass diese Bargeldsummen aufgrund der fehlenden Nachsorge nicht in kriminelle oder terroristische Hände geraten?