Ratifizierung des so genannten Almaty-Amendments
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Warum ist Deutschland als Vertragspartei der Aarhus-Konvention der so genannten Almaty-Änderung vom 27. Mai 2005, in welcher Mindestanforderungen der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen enthalten sind, bisher nicht beigetreten, und wann beabsichtigt die Bundesregierung dies nachzuholen?</span>