Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption und Neugestaltung des Straftatbestandes zur Abgeordnetenbestechung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) am 9. Dezember 2003 zwar unterzeichnet, sie bislang aber noch nicht ratifiziert, und wie sieht die Planung der Bundesregierung bezüglich dieser UN-Konvention aus?<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, neben der Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption eine Neugestaltung des Straftatbestandes zur Abgeordnetenbestechung vorzunehmen, da das bisher in § 108e des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelte Verbot des Stimmenkaufs und -verkaufs ausschließlich für Abstimmungen im Plenum gilt, nach der UN-Konvention gegen Korruption jedoch das verwerfliche Beeinflussen eines Abgeordneten auch bei der sonstigen Wahrnehmung seines Mandats erfasst werden muss?