Ratifizierung der Qualitätsvereinbarung zu § 137d Absatz 3 SGB V
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) die mit allen Partnern konsentierte Qualitätsvereinbarung zu § 137d Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nunmehr in das Ratifizierungsverfahren einbringt, damit diese Vereinbarung zum systematischen Qualitätsmanagement in Kraft treten kann, und die dort vereinbarten Qualitätsmanagementanforderungen auch tatsächlich den im Gesetz vorgesehenen Zweck erfüllen können?