Ratifizierung der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sehen gegebenenfalls die genauen zeitlichen Planungsschritte der Bundesregierung aus, die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels (ETS Nr. 197) vom 16. Mai 2005 in dieser Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen, und wenn es diese Planung nicht gibt, welche Hindernisse technischer oder inhaltlicher Art, beispielsweise die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen bei der Umsetzung der Konvention, bestehen aus Sicht der Bundesregierung?