Rampe als barrierefreier Zugang zum Bahnhof Gliesmarode in Braunschweig
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ausschlaggebend dafür, weshalb nach der geplanten Sanierung des Bahnhofes Gliesmarode in Braunschweig durch die Deutsche Bahn AG kein Aufzug, sondern eine 100 Meter lange Rampe für einen barrierefreien Zugang vorgesehen ist (vgl. Braunschweiger Zeitung vom 5. Oktober 2019, S. 11), und folgt die Bundesregierung diesen Gründen?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch eine 100 Meter lange Rampe am Bahnhof Gliesmarode in Braunschweig ein barrierefreier und gefahrloser Zugang für mobilitätseingeschränkte und auf Hilfsmittel angewiesene Menschen – auch vor dem Hintergrund der Nutzung der Rampe durch Radfahrer – möglich ist, und wie plant die Deutsche Bahn AG, nach Kenntnis der Bundesregierung, diesen gefahrlosen und barrierefreien Zugang zu gewährleisten?