Radargeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA zügig entschädigen
Erneute Berufung einer unabhängigen Radarkommission vor dem Hintergrund der Entschädigung radargeschädigter Soldaten der Bundeswehr und der früheren NVA, Evaluierung der bisherigen Anerkennungspraxis der Bundeswehrverwaltung, Bewertung neuer Forschungsergebnisse und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, Klärung strittiger Fälle durch unabhängige Untersuchungen und Expertengremien, Vorlage eines Abschlussberichts, angemessene Beteiligung auch der Radargerätehersteller an den Entschädigungskosten