Rabatte der Deutschen Bahn und anderer Institutionen für Ehe- bzw. Lebenspartner mit gleichem Wohnsitz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie könnte die Bundesregierung die Regelung für die Ausstellung von BahnCard-Partnerkarten bei der sich in 100-prozentigem Besitz des Bundes befindlichen Deutschen Bahn AG ändern angesichts der Tatsache, dass der Staat gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes keine Einflussnahme auf das Zusammenleben und die familiären Aufgabenteilungen ausüben soll, denn um die Kostenvorteile der Partnerkarte zu erlangen, müssen Partnerinnen und Partner nicht nur über eine Heirats- bzw. Verpartnerungsurkunde verfügen, sondern darüber hinaus vorgeschriebenermaßen auch einen gemeinsamen Erstwohnsitz vorweisen, und in welchen anderen Geltungsbereichen ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein gemeinsamer Erstwohnsitz von Ehepaaren bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern Voraussetzung für Gebühren/Preisnachlässe/Subventionen/ Rabatte?