Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einführen (G-SIG: 16012115)
Änderung des Aktiengesetzes: Ziel der Besetzung der Aufsichtsräte mit mindestens 40 Prozent Frauen bis 2012 bei Sanktionen bis zur Entziehung der Börsenzulassung, Einrichtung einer zentralen Datenbank mit Bewerberinnen, Übernahme von maximal fünf Aufsichtsratsposten durch eine Person <p> </p>