Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einführen
Regelung im Börsengesetz zur Einführung von Sanktionen bis zur Entziehung der Börsenzulassung für Unternehmen mit weniger als 40 Prozent Frauen im Aufsichtsrat bis 2017, Änderung des Aktiengesetzes betr. Übernahme von maximal fünf Aufsichtsratsmandaten durch eine Person, Berufung von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat erst nach einer Karenzzeit von fünf Jahren, Einrichtung einer zentralen Datenbank mit Bewerberinnen für Aufsichtsratsmandate