Quellensteuereinbehalt bei Renteneinkünften aus der Basisversorgung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung der Finanzverwaltung Daten, die der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen über gesetzliche und private Renteneinkünfte vorliegen und die diese an die Finanzverwaltung meldet, künftig für einen Quellensteuereinbehalt durch die Deutsche Rentenversicherung zu nutzen, und wenn ja, inwiefern, und bis wann, wenn nein, warum nicht?