Quantitative und qualitative Kriterien für die Erstellung des Verfassungsschutzberichtes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche quantitativen und qualitativen Kriterien für die Erstellung des jährlich vom Bundesministerium des Innern und für Heimat herausgegebenen Verfassungsschutzberichtes werden für die Abbildung "wesentlicher Ereignisse und Entwicklungen" (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/2506) herangezogen, und warum wird die Beantwortung des ersten Teiles der Frage nach dem Grund der Nichterwähnung folgender extremistischer, verfassungsfeindlicher Strömungen/Gruppierungen innerhalb der Partei "Die Linke": "Kommunistische Plattform in der Partei DIE LINKE" (KPF), "Sozialistische Linke" (SL), "Antikapitalistische Linke" (AKL), "marx21" von der die Antwort unterzeichnenden Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter unterlassen, wenn diesen Gruppierungen "in Summe eine Personenanzahl im vierstelligen Bereich zugeordnet" (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/2506) wird?