Qualitätssicherung und Erstattung osteopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Umfang osteopathische Leistungen im Rahmen einer Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, und wie beurteilt die Bundesregierung die Erstattung dieser Leistungen durch Krankenkassen im Hinblick auf die Qualitätssicherung?