Qualität der Konzepte beim Interessenbekundungsverfahren für die Modellprojekte Bürgerarbeit bei den gesetzten Einreichungsfristen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum räumte die Bundesregierung beim Interessenbekundungsverfahren zur Durchführung von Modellprojekten „Bürgerarbeit“ (vgl. Bundesanzeiger vom 19. April 2010) nur eine äußerst kurze Frist bis zum 27. Mai 2010 zur Einreichung von Konzepten ein, und hält die Bundesregierung unter diesen Umständen die Erarbeitung qualifizierter Konzepte für möglich?