Qualifikationserfordernisse für den Anschluss elektrischer Anlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Nachweise der ausreichenden Qualifikation erachtet die Bundesregierung als notwendig für die Berechtigung für den Anschluss elektrischer Anlagen, insbesondere im Fall von EEGAnlagen (unter Berücksichtigung des gesetzlichen Schuldverhältnisses gemäß § 7 EEG), und liegt aus Sicht der Bundesregierung eine europarechtlich unzulässige Einschränkung des freien Marktzugangs bzw. eine Diskriminierung von Berufsgruppen vor, wenn Netzbetreiber dafür von universitär ausgebildeten (Diplom/Master) Elektrooder Sicherheitsingenieuren ein zusätzliches kostenpflichtiges TREI-Zertifikat (TREI: Technische Regeln Elektro-Installation) verlangen, selbst wenn diese eigentlich den Elektromeistern gleichgestellt sein sollten?