Qualifikationsanforderungen für die Installation von EEG-Anlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem staatlichen bzw. staatlich-anerkannten Prüfungsrahmen können fachlich für die Installation von EEG-Anlagen (EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz) qualifizierte EU-Bürger (ohne dauerhaften Wohn- bzw. Firmensitz, aber mit Geschäftstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland) den geforderten Nachweis der ausreichenden Qualifikation für den Anschluss von EEGAnlagen erbringen und zwar jeweils für den Fall, dass eine EEG-Anlage über einem bereits vorhandenen Hausanschluss angeschlossen werden soll sowie für den Fall, dass eine EEG-Anlage über einen neuen Netzanschluss ohne Strombezug als Letztverbraucher angeschlossen werden soll (vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 19/30798)?