Qualifikation von Utz-Hellmuth Felcht für die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher Erfahrungen hät die Bundesregierung Prof. Dr. Dr. h. c. Utz-Hellmuth Felchts Qualifikation für die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden für ausreichend, wenn dieser zwei Wochen vor seiner ins Auge gefassten Wahl zum Aufsichtsratsvorsitzenden bekannt gibt, sich im Besitz einer Modelleisenbahn zu befinden, selbst „kein Bahnfachmann“ zu sein und zur aktuell maßgeblichen Frage der möglichen Trennung von Netz und Betrieb „einfach noch keine Linie“ zu haben (Zitate FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND und Handelsblatt jeweils vom 11. März 2010)?