Qualifikation der Fahrer beim Transport gefährlicher Güter (G-SIG: 11001233)
Transport gefährlicher Güter nur durch geprüfte Berufsfahrer entspr. Ermächtigung in § 3 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter; praxisgerechte Lerninhalte der Lehrgänge zum Gefahrguttransport