Publizistische Aktivitäten der Bundesregierung im Internet
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern unterscheiden sich die regelmäßigen publizistischen Aktivitäten der Bundesregierung im Internet wie z. B. "Die Kanzlerin direkt" oder "Live aus dem Kanzleramt" – die es ermöglichen, "einen eigenen Sender [zu] bauen" (Angela Merkel) – von den Merkmalen des Rundfunks, wie sie von der Bundesregierung gegenüber der Sendung NEO Magazin Royal (ausgestrahlt am 29. März 2018) unlängst dargelegt wurden (www.facebook.com/neomagazinroyale/videos/1240231436107358)? <br /> <br /> Wer kontrolliert die publizistischen Tätigkeiten der Bundesregierung im Internet hinsichtlich ihrer Verfassungskonformität (u. a. hinsichtlich des Urteils des BVerfG vom 2. März 1977)?