Prüfverfahren für Kindergeldberechtigte Unionsbürger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird die laut Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu sozialen Leistungen für Unionsangehörige geplante Verschärfung der maßgeblichen Dienstanweisung und des Prüfverfahrens zum Kindergeld (Vorlage amtlicher Dokumente, Anfragen an Ausländerbehörden, regelmäßige Überprüfungen usw., S. 91 f.) begründet, obwohl in dem Bericht keinerlei Hinweise auf etwaige diesbezügliche Missbrauchsfälle enthalten sind und ausweislich des Berichts auch nur 3,2 Prozent der Kinder nicht deutscher Kindergeldberechtigter außerhalb Deutschlands leben (S. 128), und wie hoch war der prozentuale Anteil kindergeldberechtigter Unionsangehöriger (bitte nach Mitgliedstaaten differenzieren) an allen in Deutschland lebenden Unionsangehörigen im Vergleich zum Anteil kindergeldberechtigter Deutscher an allen hier lebenden Deutschen?