Prüfungen der Petition zum Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <div> </div> <div>Wurden seit der Überweisung der Petition Pet 4-19-11-816-000438 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die sich gegen das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz richtete, irgendwelche Schritte im Sinne des Petenten unternommen oder weitere Evaluierungen vorgenommen, und falls ja, wie sahen diese im Detail aus?</div>