Prüfung von Warnsignalgebern von Mitarbeitenden der Deutschen Bahn AG im Baustellenbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann hat die Deutsche Bahn AG "persönliche" Warnsignalgeber für Mitarbeitende im Baustellenbereich den Unfallversicherungsträgern zur Prüfung vorgelegt (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 115 auf Bundestagsdrucksache 19/32556), und warum akzeptieren die für Arbeitsschutz zuständigen Aufsichtsbehörden weiterhin die Lärmbelastung der derzeit verwendeten Automatic Track Warning Systems (ATWS oder "Rottenwarnanlagen") von mindestens 97 dB(A), die das Eisenbahn-Bundesamt per Allgemeinverfügung als "untere Grenze des Dynamikbereiches der automatischen Pegelanpassung" bereits 2016 definierte (www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Umweltschutz/33_Allgemeinverfuegung_APA.pdf;jsessionid=98CA34B18D6554FFF3226F1C2EE59FA1.live11294?__blob=publication File&v=2)?