Prüfung von Verstößen gegen das EU-Beihilferecht bei der Vergabe der PKW-Maut
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung etwaige Verstöße gegen das EU-Beihilferecht nach Artikel 197 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bei der Vergabe der Pkw-Maut, insbesondere im Hinblick auf die vereinbarte Vergütung und die Einräumung der Kündigungsfolgen, geprüft, und welche Schlüsse zieht sie daraus?