Prüfung von Unterhaltsansprüchen nach § 43 Abs. 3 Satz 1 SGB XII seit 2003
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 die Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen § 43 Absatz 3 Satz 1 SGB XII geprüft, und wie viele Anträge wurden daraufhin abgelehnt, weil bei Kindern oder Eltern ein jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Kapitels SGB XII von über 100 000 Euro vorlag (bitte jährlich sowie nach Ost und West ausweisen)?