Prüfung von Sanktionsmöglichkeiten im Fall der vorzeitigen Inbetriebnahme der Gaspipeline Nord Stream 2
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung die Frage geprüft, ob Sanktions- und Reaktionsmöglichkeiten (bitte auch mögliche Strafzahlungen auflisten) seitens des Gesetzgebers auf Bundes- und Landesebene möglich sind, wenn die Nord Stream 2 zum jetzigen Genehmigungsstand in Betrieb genommen wird, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?