Prüfung von Sanktionsbescheiden gemäß SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Sanktionsbescheide gemäß Zweitem Buch Sozialgesetzbuch, die am 5. November 2019 noch liefen bzw. noch nicht bestandskräftig waren, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom selben Tag (l BvL 7/16) geprüft, und bei wie vielen Bescheiden steht die Überprüfung nach Kenntnis der Bundesregierung noch aus?<br /> <br /> Wie viele Sanktionsbescheide gemäß Zweitem Buch Sozialgesetzbuch, die am 5. November 2019 noch liefen bzw. noch nicht bestandskräftig waren, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom selben Tag (1 BvL 7/16) geändert?