Prüfung von Personenzusammenschlüssen durch das BfV im Jahr 2022
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei wie vielen Personenzusammenschlüssen, die zuvor kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) waren, hat das BfV im Jahr 2022 das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen und mithin eine Vorprüfung durchgeführt, ob die Voraussetzungen für die Sammlung und Auswertung von Informationen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes gegeben sind ("Prüffälle")?