Prüfung von Möglichkeiten einer unbefristeten Weiterbeschäftigung von Sprachmittlern der Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist eine zivile unbefristete Weiterbeschäftigung auf Basis der bisherigen tariflichen Eingruppierung der Sprachmittler im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) möglich? <br /> <br /> Wurde seitens des BMVg die Möglichkeit geprüft, Sprachmittler in anderen Bundesbehörden mit Bedarf nach arabischen und zentralasiatischen Sprachkompetenzen (wie z. B. Urdu, Paschtu) in anderen Bundesbehörden weiter zu beschäftigen? <br /> <br /> Plant das BMVg Maßnahmen, um für die vorgenannte Personengruppe (vgl. Fragen 34 bis 36) im Rahmen einer Härtefallregelung Weiterbeschäftigung über das Jahr 2022 zu sichern (z. B. auf einem dienstpostenähnlichen Konstrukt in einem Wehrdienstverhältnis oder als Zivilbeschäftigte)?