Prüfung von Bestandsbauten auf eine Gefährdung durch Biozide
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit folgt die Bundesregierung den Hinweisen der Bauministerkonferenz vom 10. August 2017, dass Gebäudeeigentümer insbesondere bei Umbau oder Sanierung von Bestandsbauten prüfen sollen, ob durch alte Holzschutzmittel mit heute verbotenen Wirkstoffen eine aktuelle Gefährdung durch Biozide besteht (www.dibt.de/de/fachbereiche/data/BMK_Hinweise_HSM-Risiken.pdf), und durch welche Fördermaßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Abwendung von Gesundheitsgefährdung durch alte Holzschutzmittel in Gebäuden?