Prüfung von Asylgesuchen an der EU-Außengrenze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung sieht die Bundesregierung eine Prüfung von Asylgesuchen an der EUAußengrenze als angemessen an, eingedenk der Erklärung vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, der in einem Statement vorschlägt, effektiven Schutz der europäischen Außengrenzen zu gewährleisten, indem man an der Außengrenze der EU prüft, ob ankommende Schutzsuchende eine Aussicht auf Schutz haben oder direkt zurückgeführt werden können (https://twitter.com/BMI_Bund/status/1189152116176248832/photo/1?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1189152116176248832&ref_url=https%3A%2F%2F www.infomigrants.net%2Fen%"Fpost%2F20480%2Fgermany-wants-asylum-seekers-assessed-before-re aching-europe), insbesondere vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass die Europäische Migrationsagenda, wie sie derzeit in den Hotspots in Griechenland durchgesetzt wird, zu keinem Zeitpunkt gewährleistet hat, dass die Menschen während der Verfahren an der EU-Außengrenze in einer humanitär akzeptablen Situation untergebracht sind, was man an der zahlreichen Berichterstattung (vgl. u. a. www.humanrights360.org/wp-content/uploads/RRE_NoEndInSight.pdf) über die Hotspots wie Moria auf Lesbos aber auch den Inseln Chios, Samos, Kos und Leros sieht und sogar der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller, die Einrichtungen an der EU-Außengrenze als "eine Schande" bezeichnet (vgl. www.diakonie-hessen.de/aktuell/nachrichten/details/article/der-blick-auf-die-fluechtlinge-hat-sich-geaendert.html), und wie sollen diese Verfahren konkret umgesetzt werden?