Prüfung von Arzneimitteln durch Hersteller von Fertigarzneimitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gehört es aus Sicht der Bundesregierung zu den Sorgfaltspflichten eines Fertigarzneimittelherstellers, dass dieser alle im Arzneimittel zu verarbeitenden Bestandteile und Wirkstoffe zunächst auf ihre Qualität, Unbedenklichkeit und eventuell enthaltende Nebenprodukte hin prüft?