Prüfung unzutreffender Spendenquittungen von Parteien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie prüft die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers der Finanzen liegende Finanzverwaltung, ob seitens der Parteien unzutreffende Spendenquittungen ausgestellt wurden, und wie wird sichergestellt, dass durch die Möglichkeit der Einnahme von Barspenden durch die Parteien nach § 25 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die politischen Parteien (PartG) keine Geldwäsche begangen wird?