Prüfung und Verbotsmöglichkeit des öffentlichen Angebots von Token im Rahmen eines Initial Coin Offerings
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse u. a. zu Art, Umfang, Anlegerschäden der in den Jahren 2015 bis 2017 erfolgten ICOs liegen der Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 15. November 2017 "Initial Coin Offerings: Hohe Risiken für Verbraucher" zu Grunde, und mit welchem Prüfungsergebnis hat die BaFin u. a. aufgrund dieser Warnung und der Warnung der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA vom 13. November 2017 geprüft, ob das öffentliche Angebot von Token im Rahmen von ICOs, das ohne Prospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz oder dem Vermögensanlagengesetz oder durch einen Anbieter ohne aufsichtsrechtliche Erlaubnis erfolgen kann, im Rahmen der Produktintervention verboten werden kann?