Prüfung positiver Asylentscheidungen von syrischen und afghanischen Asylsuchenden seit Mai 2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung werden derzeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einer internen Revision seit dem 2. Mai 2017 je 1 000 positive Asylentscheidungen von syrischen und afghanischen Asylsuchenden auf das Vorliegen systemischer Mängel geprüft (www.wallstreet-online.de/nachricht/9551146-franco-a-bamf-ueberprueft-2-000-asylverfahren), und ist aus Sicht der Bundesregierung die Größenordnung von 2 000 Asylentscheidungen eine statistisch relevante Größenordnung im Vergleich zu den Entscheidungen des BAMF vom 1. Januar 2016 bis 27. April 2017?