Prüfung möglicher umsatzsteuerrechtlicher Verstöße durch die Finanzbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung das Ausbleiben von Verbesserungen hinsichtlich der Bemerkung 24 des Bundesrechnungshofberichts 2017 zur Prüfung möglicher umsatzsteuerrechtlicher Verstöße durch die Finanzbehörden, trotz entsprechender Zusagen des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber dem Bundesrechnungshof seit dem Jahr 2008 (vgl. www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/ jahresberichte/2017/langfassungen/2017-bemerkungen-nr-24-verstoesse-gegen-steuerliche-pflichten-konsequent-verfolgen-pdf), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Punkt zukünftig?