Prüfung einer Wiedergutmachung für die strukturellen Folgen der deutschen Kolonialherrschaft in Tansania
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Schließt die Frage, wie die "dunkle Geschichte Deutschlands in Tansania weiter gemeinsam aufgearbeitet werden kann", die die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Katja Keul mit Regierungsvertretern und Nachfahren der Opfer im Rahmen ihrer Reise vom 29. Februar bis 4. März 2024 nach Tansania besprechen wollte (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2646872), auch ggf. in Abstimmung mit und im Einverständnis mit der Regierung Tansanias die Prüfung einer Wiedergutmachung für die strukturellen Folgen der deutschen Kolonialherrschaft bzw. von Entschädigungszahlungen an die Nachfahren der Opfer mit ein, und plant die Bundesregierung proaktiv eine Anerkennung der in Phasen des Kolonialkrieges in "Deutsch-Ostafrika" verübten abscheulichen Gräueltaten als aus heutiger Perspektive verübte Kriegsverbrechen und Völkermord unabhängig von den Erwartungen und Bedürfnissen der tansanischen Seite (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der damaligen Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/8098)?