Prüfung einer möglichen Verlängerung der Frequenzzuteilung an die etablierten Netzbetreiber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Prüft die Bundesregierung, ob es sich bei einer von der Bundesnetzagentur ins Spiel gebrachten möglichen Frequenzverlängerung um eine Beihilfe für die etablierten Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefonica handelt, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung in dieser Prüfung gekommen (bitte begründen)?<br /> <br /> Inwiefern prüft die Bundesregierung, ob bei einer möglichen Frequenzverlängerung die Verfassungsrechte möglicher Neueinsteiger bzw. Wettbewerber beeinträchtigt werden, und wie läuft ein mögliches Prüfverfahren ab?