Prüfung einer Ausweitung von § 8b Abs. 1 Satz 4 Körperschaftsteuergesetz auf eine periodenübergreifende Betrachtung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bei der von ihr zugesagten Prüfung bezüglich einer Bitte des Bundesrates gekommen, bei der die Länderkammer die Bundesregierung darum gebeten hat, den Sinn und die Auswirkungen aufzuführen und auszuloten, die auftreten würden, wenn § 8b Absatz 1 Satz 4 des Körperschaftsteuergesetzes auf eine periodenübergreifende Betrachtung ausgeweitet würde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/13712, bitte die jeweiligen Prüfergebnisse einzeln aufführen), und strebt die Bundesregierung eine Änderung der besagten Regelung an, die etwa in einem der zukünftigen Gesetzesvorhaben (Jahressteuergesetz 2020) beschlossen werden könnte (bitte begründen)?