Prüfung des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung die Frage geprüft, ob ihr Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 der EU-Kommission zur Notifizierung hätte vorgelegt werden müssen, und falls ja, mit welchem Ergebnis?