Prüfung des Container-Terminals Tollerort auf Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso hat das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen des Investitionsprüfverfahrens bezüglich des Erwerbs einer Beteiligung durch die Firma COSCO an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH nicht erkannt, dass es sich bei dem strittigen Terminal um einen Betreiber Kritischer Infrastruktur (i. S. d. § 8 Absatz 3 BSI-KritisV) handelt und in der Folge das falsche Prüfverfahren (nach § 55a Absatz 1 Nummer 8 bis 27 AWV und nicht nach § 55a Absatz 1 Nummer 1 bis 7 AWV) angewandt wurde, und welche Konsequenzen im Prüfverfahren und im Bundesministerium zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis dieses Fehlers?