Prüfung der Verpflichtung der Bieter in Vergabeverfahren für Arbeitsmarktdienstleistungen zur Zahlung eines Mindestlohns
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Ergebnisse hat die von der Bundesregierung zugesagte Prüfung der Frage erbracht, ob alle Bieter, die sich im Rahmen von Vergabeverfahren um die Durchführung von Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch bewerben, EU-rechtskonform auf die Zahlung von Entgelten für das eingesetzte pädagogische Personal verpflichtet werden können, die mindestens der Höhe des Mindestlohns für die Aus- und Weiterbildungsbranche entsprechen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 37, Plenarprotokoll 18/169, Anlage 26), und ist in absehbarer Zeit mit einer solchen Verpflichtung zu rechnen?